Das kommunale Klimaanpassungsmanagement kümmert sich um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels für die Stadtgemeinde Bremen. Ziel ist es, den Umgang mit den unvermeidbaren Klimafolgen als integralen Bestanteil des Verwaltungshandeln in den jeweiligen Fachzuständigkeiten der stadtbremischen Ressorts langfristig zu verankern (Mainstreaming).
Aufgabe ist die Umsetzung und Unterstützung von Maßnahmen der Klimaanapassung auf der kommunalen Ebene. Damit befindet sich das kommunale Klimaanpassungsmanagement an der Schnittstelle zwischen den Strategien und Konzepten zur Klimaanpassung und der konkreten Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Dazu werden folgende Aktivitäten unternommen:
- Förderung des Wissenstransfers über Klimaanpassungsbedarfe und -möglichkeiten innerhalb der Stadtgemeinde Bremen,
- Einbringung der Klimaanpassungsbelange in gesamtstädtische Entwicklungs- und Strategieprozesse,
- Unterstützung bei der frühzeitigen und systematischen Berücksichtigung der Klimaanpassungsbelange in alle formellen und informellen städtebaulichen Planungs- und Entscheidungsprozesse,
- Stellungnahme bei der nach Baugesetzbuch gesetzlich vorgeschriebenen Behördenbeteiligung (TÖB-Verfahren) zu Bebauungsplänen ,
- Beratung zu dem nach § 3 Absatz 3 des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) erforderlichen Berücksichtigungsgebot der Klimaanpassung,
- Mittelakquise zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen,
- regelmäßige interne und öffentliche Information über den Stand der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Stadtgemeinde Bremen,
- Koordination des Entwicklungsprozesses zum „Handlungskonzept Schwammstadt“,
- Durchführung und Umsetzungsunterstützung von Klimaanpassungsprojekten „Integrierter Entwicklungskonzepte“ (IEK) im Rahmen der Städtebauförderung (Klimaangepasste Stadterneuerung) und
- Koordination und Begleitung von Pilotprojekte zur klimaangepassten Umgestaltung öffentlicher Räume.